Home
Kontakt & Impressum
Datenschutzerklärung


1. Umfang und Leistungen

Die Skipper-Schule Bauer-Böckler, Im Asperg 40, 74417 Gschwend, nachfolgend Skipper-Schule genannt, vermittelt Ihnen alle notwendigen praktischen und theoretischen Grundkenntnisse für das jeweilige Ausbildungsziel. Das setzt eine aktive Mitarbeit des Kursteilnehmers und ggf. ein selbständiges Lernen der Prüfungsfragen für die entsprechende Prüfung voraus. Ein Anspruch auf Erhalt eines amtlichen, revier- oder verbandsspezifischen Führerscheins oder einer amtlichen Funklizenz kann aus der Kursteilnahme alleine nicht abgeleitet werden. Die aufgelisteten Kurspreise beinhalten die Ausbildung und die von der Skipper-Schule für diese Ausbildung eingesetzten Lehrmaterialien sowie die praktische Ausbildung, sofern sie Kurs- und/oder Prüfungsinhalt ist. Prüfungsgebühren werden grundsätzlich gesondert berechnet. Das für die Ausbildung erfor- derliche Unterrichtsmaterial kann, falls nicht vorhanden oder ander- weitig beschafft, von der Skipper-Schule bezogen werden. Es besteht kein Lehrmittelzwang. Unterrichtsmaterialien/Leermittel, die der Kursteilnehmer nicht von der Skipper-Schule bezieht und die Ausbildungsbestandteil sind, werden vom gelisteten Kurspreis abgezogen. Eine aktuelle Preisliste ist auf der Internetplattform der Skipper-Schule aufgelistet (siehe http://www.skipper-schule.de/40444.html). Praktische Übungs- bzw. Ausbildungsstunden sind, sofern Kursinhalt, ohne zeitliche Begrenzung bis zur Erlangung der Prüfungsreife im Ausbildungs- entgeld enthalten. Nimmt ein Teilnehmer Kursabende oder Ausbildungseinheiten aus eigener Verantwortung nicht wahr, besteht kein Anspruch auf Ersatzunterricht. Die Ausbildungsleistung der Skipper-Schule ist bei Kursen zu amtlichen Führerscheinen, Regionalpatenten, Verbandsführerscheinen und Funklizenzen mit bestandener Prüfung, spätestens aber 12 Monate nach Unterrichts- beginn erfüllt. Kurse ohne Abschlussprüfung gelten nach Ableistung der vereinbarten Ausbildungs-Zeiten oder -Ziele als abgeschlossen.

2. Prüfungen und Führerscheine

Die Prüfungen werden nach den Maßgaben des Bundesverkehrsministeriums, der Bundesnetzagentur, zuständiger Behörden und Institutionen oder Verbände von unabhängigen Prüfern der Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV oder von Prüfern der Behörden oder Verbände abgenommen. Der Ausbildungsvertrag ist mit dem Bestehen der vorgesehenen Prüfung, ansonsten ein Jahr nach Unterrichtsbeginn erfüllt. Fristverlängerungen bedürfen der Schrtiftform. Eine Teilnahme an der Prüfung ist nur möglich, wenn der Teilnehmer alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt und die von den Prüfungsausschüssen festgelegten Prüfungsgebühren - gegebenenfalls zuzüglich erhobener Spesen - bezahlt hat.

3. Ersatzkurse und Nachschulung

Jedem Kursteilnehmer steht während der Ausbildungszeit der Besuch von Kursen und Lehrgängen der Skipper-Schule mit gleichlautendem Ausbildungsziel grundsätzlich offen. Müssen Prüfungstermine von der Skipper-Schule oder von Kursteilnehmern verschoben werden oder werden Prüfungen oder Prüfungsteile nicht bestanden, können Kunden an nachfolgenden Kursen, Lehrgängen und Praxisausbildungen der Skipper-Schule mit gleichlautendem Ausbildungsziel innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Vertragsbeginn/Ausbildungsbeginn ohne weitere Lehrgangskosten teilnehmen. Für Praxisausbildungen auf dem Meer bestehen anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB 2).

4. Zahlungsbedingungen

Jeder Kursteilnehmer erhält nach schriftlicher oder mündlicher Anmeldung eine detaillierte Kostenaufstellung in Form einer Rechnung. Mit dem Besuch der ersten Unterrichtsstunde beginnt ein 14tägiges allgemeines und kostenfreies Rücktrittsrecht. Das Rücktrittsrecht ist wahrgenommen, wenn der Kursteilnehmer fristgerecht ein formloses Schreiben bei der Skipper-Schule einreicht. Nach verstreichen der Rücktrittsfrist gilt der Ausbildungsvertrag als angenommen und die Rechnung wird fällig. Rechnungen, die nach der Rücktrittsfrist beim Kunden eingehen, sind unmittelbar zu bezahlen.

5. Rücktritt durch den Teilnehmer

Bei Rücktritt von einem Kurs nach angenommenem Ausbildungsvertrag verlangt die Skipper-Schule eine Stornopauschale für bereits erbrachte Leistungen und entstandene Unkosten. Die Stornopauschale beträgt: bis 21 Tage nach Ausbildungsbeginn 50% der Kursgebühren, bis 28 Tage nach Ausbildungsbeginn 80% der Kursgebühren, ab dem 29. Tag nach Ausbildungsbeginn 100% der Kursgebühren.

6. Haftungs- und Teilnahmeausschluss

Die Kursteilnehmer nehmen an allen Veranstaltungen der Skipper-Schule auf eigene Gefahr und Verantwortung unter Verzicht auf Geltendmachung jedweder Haftungsansprüche teil. Haftungsansprüche bei Unfällen während der praktischen Ausbildung sind begrenzt auf die Versicherungsleistungen. Die Skipper-Schule, vertreten durch Kursleiter und Schiffsführer, behält sich das Recht vor, einen Kursteilnehmer bei groben oder vorsätzlichen Verstößen gegen Regeln und Sicherheit von einem Kurs auszuschließen. Ersatz- oder Rücktrittsansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

7. Datenschutz und Gerichtsstand

Persönliche Daten werden von der Skipper-Schule ausschließlich zur Durchführung der Ausbildung und/oder des Törns, zur Kundenbetreuung und im Falle einer Prüfungsteilnahme zur Weitergabe an die verantwortlich Behörden, Institutionen oder Verbände verwendet. Auf die Rechte des Kunden aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ausdrücklich hingewiesen. Die umfassende Datenschutzerklärung der Skipper-Schule Bauer-Böckler ist im Internetauftritt der Skipper-Schule unter http://www.skipper-schule.de/97153.html einzusehen. Für den Fall gerichtlicher Auseinandersetzungen gilt als Gerichtsstand Schwäbisch Gmünd und der Ostalbkreis vereinbart.

8. Schlusserklärung

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, soll dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen betreffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9. AGB1 Download


AGB1_2022.pdf





1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Skipper-Schule Bauer-Böckler, Im Asperg 40, 74417 Gschwend, nachfolgend Skipper-Schule genannt, den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Törn auf einer seegehenden Yacht an. Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail, fernmündlich oder mündlich erfolgen. Der Vertrag kommt durch formlose Annahme durch die Skipper-Schule zustande. Nach Vertragsabschluss wird die Skipper-Schule dem Törnteilnehmer eine Teilnahmebestätigung zustellen. Weicht der Inhalt der Törnbestätigung von den zuvor getroffenen Vereinbarungen ab, liegt ein neues Angebot der Skipper-Schule mit einer Bindungsfrist von 10 Tagen vor. Der Vertrag kommt auf dieser Grundlage zustande, wenn der Kunde die Annahme erklärt oder die Anzahlung leistet.

2. Leistungsumfang und Prüfung

Die Leistungen, die mit dem Vertrag vereinbart gelten, werden von der Skipper-Schule in der Törnbestätigung verbindlich dargelegt. Ausdrücklich weist die Skipper-Schule darauf hin, dass bei Ausbildungstörns zum Sportküstenschifferschein (SKS) und Sportsee- schifferschein (SSS) im Laufe einer Woche in der Regel nicht mehr als 150 Seemeilen (und auch diese Meilenzahl nur bei guten Bedingungen) auf einer Segelyacht zurückgelegt werden. Eine anfänglich projektierte Meilenbestätigung kann deshalb nicht verbindlich zugesagt werden. Teilnehmer eines SKS-Praxistörns (SSS- Praxistörns) anerkennen, dass sie vor Antritt eines Wochentörns, der mit der praktischen Prüfung „unter Segel und Motor“ abgeschlossen werden soll, einen Nachweis über mindestens 150 zurückgelegte Seemeilen (350 respektive 550 Seemeilen) erbringen müssen. Ein Anspruch auf den erfolgreichen Abschluss einer Prüfung besteht nicht; die für andere Ausbildungen von der Skipper-Schule gewährte Geld-zurück-Garantie auf den Prüfungserfolg wird auf Praxistörns mit Prüfungsabschluss nicht gewährt. Eine Teilnahme an der Prüfung ist nur möglich, wenn der Teilnehmer alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig dem Prüfungsausschuss vorgelegt und die Prüfungsgebühr bezahlt hat, die vom Prüfungsausschuss zusätzlich zu den Törnkosten der Skipper-Schule erhoben wird.

3. Zahlungsbedingungen und Nebenkosten

Nach Vertragsabschluss erhebt die Skipper-Schule eine Anzahlung von 25 Prozent des Törnpreises. Die Anzahlung ist binnen 14 Tagen nach Zugang der Törnbestätigung fällig. Die Restzahlung muss spätestens vier Wochen vor Antritt des Törns bei der Skipper-Schule eingehen. Die Skipper-Schule stellt dem Törnteilnehmer binnen 14 Tagen nach Eingang der Anzahlung einen Sicherungsschein gemäß § 651 Abs. 3 BGB zu, sofern es sich um einen von der Skipper-Schule veranstalteten Törn handelt. Die Törnpreise beziehen sich ausschließlich auf die Unterbringung an Bord, die Mitnutzung der Yacht und die Schulung der Teilnehmer. Sie enthalten insbesondere keine Nebenkosten wie An- und Abreisekosten, Prüfungsgebühren, Bord- und Betriebskosten. Hafenkosten, Treibstoffkosten und Bordverpflegung werden aus einer gemeinsamen Bordkasse bezahlt, in die alle Teilnehmer – mit Ausnahme des Skippers – nach Bedarf zu gleichen Teilen einzahlen. Verpflegungs- und sonstige Aufwendungen an Land werden von jedem Teilnehmer – auch vom Skipper – selbst getragen.

4. Pflichten und Haftung der Teilnehmer

Die Teilnehmer an einem Törn – bei Charter der gesamten Yacht auch deren Mit- reisende bzw. Gäste – erkennen an, dass an Bord in seglerischer, seemännischer und navigatorischer Hinsicht alleine die Entscheidung des von der Skipper-Schule einge- setzten verantwortlichen Schiffsführers (Skippers) maßgebend ist. Alle Teilnehmer und deren Gäste erklären sich bereit, fachlichen Anweisungen des Skippers Folge zu leisten. Insbesondere anerkennen Teilnehmer und deren Gäste die Verbote, Schiffe mit Straßenschuhen zu betreten und unter Deck zu rauchen. Für die rechtzeitige Anreise zum Törn ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Sollten sich aus der Verspätung eines Teilnehmers berechtigte Schadensersatz- bzw. Minderungsansprüche Dritter an die Skipper-Schule ergeben, wird sich die Skipper-Schule beim Zuspätkommenden schadlos halten. Schäden am Schiff oder dessen Ausrüstung, für die ein Teilnehmer nach zivilrechtlichen Vorschriften zu haften hat, sind von diesem nur insoweit zu tragen, als sie nicht durch die Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung der Yacht abgedeckt sind.

5. Außerordentliche Kündigung und Rücktritt

Wird der Törn infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Änderungen, Epidemien, Naturkatastrophen, Havarie, schweres Wetter u.a.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Törnteilnehmer als auch Skipper-Schule den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann die Skipper-Schule für bereits erbrachte oder zur Beendigung des Törns noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Skipper-Schule kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten oder nach Törnbeginn den Vertrag kündigen, wenn der Törnteilnehmer die Durchführung des Törns ungeachtet einer Abmahnung durch die Skipper-Schule nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt die Skipper-Schule aus vorgenannten Gründen, behält die Skipper-Schule den Anspruch auf den Törnpreis unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen bzw. der Einnahmen, die durch eine anderweitige Verwertung tatsächlich erwirtschaftet werden. Die Skipper-Schule ist ebenfalls zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die für den Törn vorgesehene Yacht wegen Havarie unvorhersehbar nicht eingesetzt werden kann und ein geeig- netes Ersatzschiff nicht zur Verfügung steht. Die Skipper-Schule kann den Vertrag bis zu zwei Wochen vor Reiseantritt kündigen, wenn die in der Buchungsbestätigung benannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im Falle eines Rücktritts wegen Havarie oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl steht dem Törnteilnehmer die Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen und der nachweisbaren Buchungskosten zu. Weitergehende Ersatz- und Ausfallansprüche werden von der Skipper-Schule nicht anerkannt. Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag vor Reiseantritt (Storno) kann die Skipper-Schule anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigungen geltend machen: bis 90 Tage vor Törnbeginn 30 Prozent des Törnpreises, bis 36 Tage vor Törnbeginn 60 Prozent des Törnpreises, ab 35 Tage vor Törnbeginn 100 Prozent des Törnpreises. Finden Skipper-Schule oder Törnteilnehmer eine geeignete Ersatzperson, kann die Skipper-Schule dem zurücktretenden Vertragspartner Verwaltungsgebühren in Höhe von 10 Prozent des Törnpreises berechnen.

6. Törndurchführung und Haftung

Törnroute, Zeitplan und Leistungsumfang des Törns werden von der Skipper-Schule festgelegt. Der Skipper kann Route und Zeitplan in eigener Verantwortung jederzeit, den Leistungsumfang infolge nicht vorhersehbarer Gewalt ändern. Hierbei werden die Wünsche der Törnteilnehmer nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf Min- derung oder auf vertraglichen Schadensersatz besteht dadurch nicht. Alle Prüfungen werden von der Skipper-Schule dem zuständigen Prüfungsausschuss gemeldet und von diesem in eigener Verantwortung durchgeführt. Kann eine Prüfung infolge nicht vorhersehbarer Gewalt oder wegen Verschuldens des Prüfungsausschusses oder des Prüfers nicht durchgeführt werden, besteht gegen die Skipper-Schule kein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz. Die vertragliche Haftung der Skipper-Schule für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Törnpreis beschränkt, sofern ein Schaden des Törnteilnehmers nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei- geführt wurde. Die Skipper-Schule haftet für Schadensersatzansprüche des Törnteil- nehmers aus schuldhafter unerlaubter Handlung. Dem Törnteilnehmer ist bekannt, dass die Skipper-Schule gegen Ansprüche aus schuldhafter unerlaubter Handlung versichert ist. Die Versicherungssumme beträgt je Schadensereignis max. 6 Mio Euro, für Personenschäden max. 6 Mio Euro pro Person und für Vermögensschäden max. 6 Mio Euro. Die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung beträgt 1.500 Euro. Den Törnteilnehmern wird in eigenem Interesse der Abschluss einer Kautions- versicherung, Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Die Skipper-Schule haftet nicht für Beschädigung, Überbordgehen, Verlust oder Diebstahl persönlicher Wertgegenstände an Bord.

7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Die Skipper-Schule bemüht sich, den Törnteilnehmer mit Informationen über geltendes Recht in dem Land zu versorgen, in dem der Törn stattfinden wird. Dennoch obliegt es dem Törnteilnehmer, sich um Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften im Reiseland selbstverantwortlich zu kümmern. Bei berechtigten Ansprüchen Dritter auf Minderung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung vertraglicher Leistungen aufgrund eines verweigerten Grenzübertritts durch Nichterfüllung der Pass-, Visa- und/oder Gesund- heitsvorschriften eines Törnteilnehmers wird sich die Skipper-Schule an diesem Törnteilnehmer schadlos halten.

8. Datenschutz und Gerichtsstand

Die im Zusammenhang mit einem Törn erfassten Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung des Törns und zur Kundenbetreuung verwendet. Dazu dient auch eine Liste der Teilnehmer eines Törns, alphabetisch sortiert nach Namen, Vornamen und – falls bekannt – Wohnort, die jeder weitere Törnteilnehmer erhält, um gegebenenfalls Fahrgemeinschaften zu organisieren. Falls die Aufnahme in diese Liste nicht gewünscht wird, kann dies der Skipper-Schule gegenüber gesondert erklärt werden. Auf das Widerspruchsrecht § 29 Abs. 4 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz wird ausdrücklich hingewiesen. Für den Fall gerichtlicher Auseinandersetzungen gilt als Gerichtsstand Schwäbisch Gmünd und der Ostalbkreis vereinbart.

9. Schlusserklärung

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, soll dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen betreffen. Beide Seiten sollen dann eine Bestimmung vereinbaren, die der unwirksamen oder nichtigen dem Sinne nach möglichst nahe kommt. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksam- keit der Schriftform.

10. AGB 2 Downsload

Allg. Geschäftsbedingung Törns (AGB2).pdf



Datenschutzerklärung
Impressum